DGRL-Pflicht für Kälteanlagenbauer: Was Sie 2024 wissen müssen
Wer Kältemittelleitungen hartlötet, ist nach DGRL 2014/68/EU Hersteller — mit Qualifizierungspflicht. Die wichtigsten Anforderungen kompakt.
Kälteanlagenbauer stehen vor einer Frage, die viele unterschätzen: Wer Kältemittelleitungen vor Ort hartlötet, gilt nach der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) als Hersteller — und trägt die volle Verantwortung für die Qualität und Dokumentation der Verbindung.
Was bedeutet „Hersteller" nach DGRL?
Die DGRL definiert den Hersteller in Art. 2 Nr. 5 als jede Person, die ein Druckgerät herstellt oder herstellen lässt und es in Verkehr bringt. Wer Kältemittelkreisläufe durch Hartlötungen zusammenfügt, fertigt ein Druckgerät — auch wenn alle Einzelkomponenten zugekauft wurden.
Das gilt für:
- Montage von Split-Klimaanlagen mit vor-Ort-gelöteten Verbindungsleitungen
- Aufbau von Kälteanlagen jeder Größe mit Kältemittel-Rohrleitungen
- Wärmepumpen-Installation mit selbst verlegten Kältemittelleitungen
Art. 14 DGRL — die Qualifizierungspflicht
Art. 14 DGRL schreibt vor, dass Personal, das dauerhafte Verbindungen an Druckgeräten herstellt, nach anerkannten Regeln der Technik qualifiziert sein muss.
Für Hartlöter bedeutet das konkret:
- Löter-Qualifikation nach DIN EN ISO 13585 — mit 3-Jahres-Gültigkeit und Halbjahresnachweis alle 6 Monate
- Lötanweisung (BPS) nach DIN EN 13133 — schriftliche Beschreibung jedes Lötverfahrens
- Verfahrensprüfung (BPAR) nach DIN EN ISO 13134 — Nachweis, dass das Verfahren funktioniert
Welche Kältemittel verschärfen die Anforderungen?
Mit der Heizungswende wird R290 (Propan) als Kältemittel immer verbreiteter. Propan gehört nach DGRL zur Fluidgruppe 1 (brennbar), was die Kategorie des Druckgeräts erhöht und damit strengere Anforderungen an Qualifikation und Dokumentation mit sich bringt.
Praxistipp: Wann gilt die DGRL nicht?
Unterhalb bestimmter Schwellenwerte (PS × V < 50 bar·L für Flüssigkeiten der Gruppe 1) entfällt die DGRL-Pflicht. Für typische Kälteanlagen liegt man jedoch fast immer darüber.
Fazit
Die DGRL-Pflicht trifft die meisten Kälteanlagenbauer — und fehlende Dokumentation ist kein theoretisches Problem. Bei Schadensfall, Gewährleistungsstreit oder Versicherungsfall kann das weitreichende Konsequenzen haben.
LötDoku bündelt alle erforderlichen Nachweise (BPS, BPAR, Löter-Qualifikation) an einem Ort und erinnert automatisch vor ablaufenden Fristen.