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Regulatorik

DGRL-Pflicht für Kälteanlagenbauer: Was Sie 2024 wissen müssen

Wer Kältemittelleitungen hartlötet, ist nach DGRL 2014/68/EU Hersteller — mit Qualifizierungspflicht. Die wichtigsten Anforderungen kompakt.

Kälteanlagenbauer stehen vor einer Frage, die viele unterschätzen: Wer Kältemittelleitungen vor Ort hartlötet, gilt nach der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) als Hersteller — und trägt die volle Verantwortung für die Qualität und Dokumentation der Verbindung.

Was bedeutet „Hersteller" nach DGRL?

Die DGRL definiert den Hersteller in Art. 2 Nr. 5 als jede Person, die ein Druckgerät herstellt oder herstellen lässt und es in Verkehr bringt. Wer Kältemittelkreisläufe durch Hartlötungen zusammenfügt, fertigt ein Druckgerät — auch wenn alle Einzelkomponenten zugekauft wurden.

Das gilt für:

  • Montage von Split-Klimaanlagen mit vor-Ort-gelöteten Verbindungsleitungen
  • Aufbau von Kälteanlagen jeder Größe mit Kältemittel-Rohrleitungen
  • Wärmepumpen-Installation mit selbst verlegten Kältemittelleitungen

Art. 14 DGRL — die Qualifizierungspflicht

Art. 14 DGRL schreibt vor, dass Personal, das dauerhafte Verbindungen an Druckgeräten herstellt, nach anerkannten Regeln der Technik qualifiziert sein muss.

Für Hartlöter bedeutet das konkret:

  1. Löter-Qualifikation nach DIN EN ISO 13585 — mit 3-Jahres-Gültigkeit und Halbjahresnachweis alle 6 Monate
  2. Lötanweisung (BPS) nach DIN EN 13133 — schriftliche Beschreibung jedes Lötverfahrens
  3. Verfahrensprüfung (BPAR) nach DIN EN ISO 13134 — Nachweis, dass das Verfahren funktioniert

Welche Kältemittel verschärfen die Anforderungen?

Mit der Heizungswende wird R290 (Propan) als Kältemittel immer verbreiteter. Propan gehört nach DGRL zur Fluidgruppe 1 (brennbar), was die Kategorie des Druckgeräts erhöht und damit strengere Anforderungen an Qualifikation und Dokumentation mit sich bringt.

Praxistipp: Wann gilt die DGRL nicht?

Unterhalb bestimmter Schwellenwerte (PS × V < 50 bar·L für Flüssigkeiten der Gruppe 1) entfällt die DGRL-Pflicht. Für typische Kälteanlagen liegt man jedoch fast immer darüber.

Fazit

Die DGRL-Pflicht trifft die meisten Kälteanlagenbauer — und fehlende Dokumentation ist kein theoretisches Problem. Bei Schadensfall, Gewährleistungsstreit oder Versicherungsfall kann das weitreichende Konsequenzen haben.

LötDoku bündelt alle erforderlichen Nachweise (BPS, BPAR, Löter-Qualifikation) an einem Ort und erinnert automatisch vor ablaufenden Fristen.

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