DGRL 2014/68/EU — Qualifizierungspflicht beim Hartlöten
Wer druckführende Verbindungen hartlötet, ist nach der Druckgeräterichtlinie als „Hersteller" einzustufen — mit weitreichenden Qualifizierungspflichten.
Was ist die DGRL?
Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) ist eine EU-Richtlinie, die Sicherheitsanforderungen für Druckgeräte — also Behälter, Rohrleitungen, Sicherheitsarmaturen und Druckzubehör — regelt. In Deutschland ist sie durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und die Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) umgesetzt.
Wann bin ich als Kälteanlagenbauer „Hersteller" nach DGRL?
Nach Art. 2 Nr. 5 DGRL ist „Hersteller" jede natürliche oder juristische Person, die ein Druckgerät herstellt oder entwickeln lässt und es in Verkehr bringt. Wer Kältemittelkreisläufe durch Hartlötungen zusammenfügt und in Betrieb nimmt, gilt als Hersteller — auch wenn er die Komponenten nicht selbst gefertigt hat.
Das gilt für:
- Kälteanlagenbauer, die Kältemittelleitungen vor Ort löten
- Wärmepumpen-Monteure, die Split-Anlagen verlegen
- SHK-Betriebe mit druckgeprüften Solaranlagen-Leitungen
Art. 14 DGRL — Qualifizierungspflicht für dauerhafte Verbindungen
Art. 14 DGRL legt fest, dass Personal, das dauerhafte Verbindungen an Druckgeräten herstellt (dazu gehören Schweißer und Löter), nach anerkannten Regeln der Technik qualifiziert und zugelassen sein muss.
Für Hartlötungen bedeutet das konkret:
- Löter-Qualifikation nach DIN EN ISO 13585 (3-Jahres-Zertifikat mit Halbjahresnachweis)
- Lötanweisung (BPS) nach DIN EN 13133 für jedes angewendete Lötverfahren
- Verfahrensprüfung (BPAR) nach DIN EN ISO 13134 als Nachweis der Verfahrensqualifikation
Kategorien und Schwellenwerte
Die DGRL unterscheidet Druckgeräte nach Kategorien (I–IV) abhängig von Druck, Volumen und Fluidgruppe. Je höher die Kategorie, desto strenger die Anforderungen. R290 (Propan) als Kältemittel gehört zur Fluidgruppe 1 (brennbar), was die Kategorie des Druckgeräts erhöht.
Unterhalb bestimmter Schwellenwerte (PS × V < 50 bar·L bei Flüssigkeiten) entfällt die DGRL-Pflicht — LötDoku erklärt in der App, welche Schwellenwerte für Ihre Anlage gelten.
Konsequenzen bei Verstößen
Fehlt die DGRL-Dokumentation, kann die Betriebsgenehmigung der Anlage verweigert werden. Bei Unfällen droht persönliche Haftung des „Herstellers". Versicherungen können Deckung verweigern, wenn Qualifikationsnachweise fehlen.
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